Mietbedingungen
VertragsbestimmungenSie können die Vertragsbestimmungen und den Vertrag hier auch runterladen und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass diese Daten nur mit Adobe Acrobat Reader in der Version 4.0 oder höher dargestellt werden können. Sollten Sie diese Software nicht installiert haben, so können Sie die aktuelle Version direkt hier herunterladen. |
Allgemeine BedingungenDiese Mietbedingungen und die allgemeinen Informationen von unserem Mietprospekt sind ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieten beginnen bei der Garage der Vermieterin und enden, wenn der Wagen zur Garage zurück-kehrt. Die Miete ist mindestens 5 Wochen vor Übernahme des Fahrzeuges zu bezahlen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Mieter einen Zuschlag von Fr. 300.- pro Tag zu bezahlen. Achtung: Die Übernahme und die Rückgabe der Fahrzeuge erfolgen auf dem Ausstellungsplatz des Vermieters. Beginn: Freitag ab 16:00 - 19:00 Uhr |
Reparaturen:Der Wagen wird in fahrbereitem Zustand mit aufge-fülltem Kühler, Treibstoff und Öl abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, alle 500 km den Öl- und Wasserstand zu kontrollieren, das ihm anvertraute Fahr-zeug mit der größten Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Der Mieter hat die Pflicht, den Wagen vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass sich das Fahrzeug in Ordnung befindet. Für Be-schädigungen, die während der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich erst dem Vermieter zu melden. Dieser entscheidet, wie und wo der Wagen repariert wird. Reparaturkosten, ohne den Vermieter orientiert zu haben, werden nicht vergütet. Sollte das Fahrzeug infolge Schaden nicht weiter vermietet werden kön-nen, insofern der Mieter diesen nicht gemeldet hat, werden pro Ausfalltag Fr. 300.– verrechnet. Für den Fall, dass der gemietete Wagen in der Zeit zwischen Abschluss und Mietende infolge Unfall oder Defekt ausfällt bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahr-zeug, ist jedoch nicht verpflichtet, eines zu finden und auch nicht Schadenersatzpflichtig. |
Kaution:Wenn wir Ihren Mietauftrag bestätigen, ist eine Kau-tion von Fr. 1000.- sofort zu bezahlen. Diese Kaution wird bei rechtzeitiger Rückgabe des unbeschädigten und kompletten Fahrzeuges zurückerstattet. |
Verletzung der Mietbestimmungen:Wenn der Vermieter feststellt, dass die Mietbedingungen verletzt werden, kann er ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verfällt auch die mit dem Abschluss zu bezahlende Kaution. |
Fahrer:Der Mietvertrag bezieht sich nur auf den Mieter oder den auf der Rückseite des Mietvertrages angegebenen Fahrer. Das Weitervermieten an Dritte sowie Lernfahrten sind verboten. Der Mieter trägt die volle Haftung. |
Annullationsbedingungen:Bis 60 Tage vor Abreise Fr. 120.- Bearbeitungsgebühr |
Sauberkeit und Reinigung:Sie erhalten ein tadellos, gepflegtes Fahrzeug. Wir bitten Sie, dieses so zu behandeln als wäre es Ihr eigenes. Das Wohnmobil muss innen und aussen in sauberem Zustand zurückgegeben werden, ansonsten ist eine Reinigungsgebühr von Fr. 180.– zu entrichten. Für nicht entleerte Toilette Fr. 100.-. |
Unfall:Sofortige Verständigung des Vermieters. (Telefon G: 055/440 36 10 P: 055/440 36 38 ) und der Polizei. Anfertigung einer Skizze über den Unfall, wenn möglich Fotos. Notierung der Namen und Zeugen mit Adressen. Es ist in jedem Fall ein Unfallprotokoll auszufüllen. |
VersicherungenDer Wagen ist haftpflichtversichert mit unbegrenzter Deckung ( Selbstbehalt Fr. 500.-. pro Schadenfall ) Der Wagen hat weiter eine Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt Fr. 1000.- pro Schadenfall ) Der Selbst-behalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen. Der Mieter erklärt sich haftbar für allfällige Schäden, die durch die -Versicherung nicht gedeckt sind, wie Grobfahrlässigkeit, z. B. Alkohol etc. |
Gerichtsstand:Der Unterzeichnende erklärt, die obenstehenden Mietbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich damit einverstanden. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Lachen für jeden aus diesem Vertrag entstehenden Streit. |